Als Verfahrensbeiständin
     begleite ich Kinder & Jugendliche
     durch familiengerichtliche
     Verfahren.

Umgangs- & 
Sorgerechtsverfahren

In diesen Verfahren geht es darum, bei wem ein Kind lebt und wie der Kontakt zu beiden Elternteilen gestaltet wird. Als Verfahrensbeiständin spreche ich mit dem Kind, verschaffe mir einen eigenen Eindruck von seiner Situation und bringe seine Bedürfnisse und Sichtweisen in das gerichtliche Verfahren ein.

Ferkel: „Wie buchstabiert man „Liebe“, Pu?“ – Pu: „Man buchstabiert sie nicht… Man fühlt sie.“

Alan A. Milne in „Pu der Bär“

freiheitsentziehende
Maßnahmen

Hier wird entschieden, ob ein Kind oder Jugendlicher gegen seinen Willen untergebracht oder in seiner Freiheit eingeschränkt werden soll. In diesen besonders sensiblen Verfahren achte ich darauf, dass die Stimme des Kindes gehört wird und seine Rechte gewahrt bleiben.

„Kinder werden nicht erst zu Menschen – sie sind bereits welche.“

Janusz Korczak

Kindesschutzverfahren
 

Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet sein könnte, prüft das Gericht, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Ich begleite das Kind durch das Verfahren, höre ihm zu und vertrete seine Interessen gegenüber Gericht, Jugendamt und weiteren Beteiligten.

„Pu, was war das Mutigste, was du jemals gesagt hast?“, fragte Ferkel. „Ich brauche Hilfe“, sagte Pu.

Alan A. Milne in „Pu der Bär“

Herausgabeverfahren
 

Dabei geht es um die Frage, wo ein Kind leben soll, wenn es sich nicht bei der sorgeberechtigten Person befindet. Ich unterstütze das Kind in dieser meist belastenden Situation und bringe seine Perspektive in die Entscheidungsfindung des Gerichtes ein.

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